Apothe
ker/-in
EIN BERUF –
VIELE MÖGLICHKEITEN
Der Beruf des Apothekers/der Apothekerin gehört zu den akademischen Gesundheitsberufen. Er verbindet heilberufliche und naturwissenschaftliche Tätigkeiten miteinander. Daraus ergibt sich eine Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten – von der öffentlichen Apotheke bis zur Arbeit in Behörden.
Apothekerinnen und Apotheker genießen aufgrund ihrer Arzneimittelexpertise hohes Vertrauen. Sie nehmen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und mit Sorgfalt wahr. Ihre Arbeit ist anspruchsvoll und dient der Gesundheit der Bevölkerung.
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Apotheker/-in werden:
DEIN ERSTER TAG ALS APOTHEKER/-IN
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TÄTIGKEITS- BEREICHE:
ÖFFENTLICHE
APOTHEKE
Die meisten Apothekerinnen und Apotheker arbeiten in einer öffentlichen Apotheke. Sie üben ihre Aufgaben angestellt oder selbstständig aus.
Ihr Ziel: Die Gesundheit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen und zu fördern. Deshalb beraten, informieren und helfen sie bei allen Fragen zur Gesundheit. Sie erklären die Anwendung und Wirkungsweise von Arzneimitteln und informieren über mögliche Neben- und Wechselwirkungen. In manchen Apotheken betreuen sie auch besondere Patientengruppen, z. B. Krebspatientinnen und -patienten und sind gleichzeitig Arbeitgeber. Als Arzneimittelexpertinnen und -experten führen sie vor, wie Insulinpens, Inhalatoren oder Notfallarzneimittel richtig angewendet werden. Darüber hinaus bieten sie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen oder auch Impfungen an. Das ist aber längst nicht alles: Auf der Basis eines ärztlichen Rezeptes, bei Arzneimittelengpässen oder auf Kundenwunsch fertigen Apothekerinnen und Apotheker auch Individualrezepturen an, z. B. Salben, Zäpfchen oder Kapseln. Selbstständige Apothekerinnen und Apotheker leiten den Apothekenbetrieb und sind damit gleichzeitig Arbeitgeber. Deshalb müssen sie gute kaufmännische Kenntnisse haben, wirtschaftliches Geschick besitzen und ein Team motivieren und führen können. Selbstständige können eigene Ideen umsetzen, müssen aber auch entscheidungsfreudig sein.
KRANKENHAUSAPOTHEKE
Viele Krankenhäuser haben eigene Apotheken, welche ihre Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln versorgen. In Krankenhausapotheken hat die Herstellung einen noch höheren Stellenwert als in der öffentlichen Apotheke. Neben individuellen Rezepturen für einzelne Patientinnen und Patienten werden Arzneimittel auch in größerem Umfang hergestellt.
Wichtig ist dabei die Beratung der Ärzteschaft und des Pflegepersonals über die Arzneimittelanwendung und mögliche Neben- und Wechselwirkungen. Als Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses entscheidet eine Apothekerin oder ein Apotheker der krankenhausversorgenden Apotheke mit, welche Arzneimittel in der Klinik angewendet werden. Außerdem beraten sie zu arzneimittelbezogenen und pharmako-ökonomischen Problemstellungen. Sie tragen deshalb auch Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses.
Pharma-
zeutische
Industrie
Apothekerinnen und Apotheker sind wegen ihrer breiten Ausbildung an vielen Schritten der industriellen Arzneimittelherstellung beteiligt:
Entwicklung, Herstellung, Qualitätskontrolle und -sicherung
Wie sind Wirkstoffe chemisch beschaffen? Wie „verpackt“ man sie am besten, dass sie gut angewendet werden können und bestmöglich wirken? Diese und weitere Fragen beantworten Apothekerinnen und Apotheker, indem sie sich mit der Qualität und Analytik des Arzneistoffs, der Hilfsstoffe und des fertigen Arzneimittels befassen.
Medizinisch-wissenschaftliche Information
Wie wirken Arzneimittel? Was ist bei der Anwendung zu beachten? Gibt es Nebenwirkungen? Das alles wollen die Ärzteschaft und die mögliche Kundschaft so genau wie möglich wissen. Auf Grundlage aller vorhandenen Daten, z. B. Studien und Berichte, erstellen Apothekerinnen und Apotheker für beide Zielgruppen etwa die relevanten Arzneimittelinformationen.
Marketing, Vertrieb, Verkauf
Pharmafirmen stehen im wirtschaftlichen Wettbewerb. Apothekerinnen und Apotheker kümmern sich sowohl um die Präsentation von Arzneimitteln auf dem Markt als auch um die Schulung des Außendienstes.
WEITERE TÄTIGKEITS- BEREICHE
FORSCHUNG
Erlenmeyerkolben schwenken, Reagenzgläser schütteln, pipettieren, Strukturformeln aufschreiben – all das gibt’s immer noch, obwohl die computerbasierte Analyse und Entwicklung von Arzneistoffen inzwischen eine zentrale Rolle spielen. Nach wie vor beschäftigen sich Apothekerinnen und Apotheker in der Forschung vor allem mit den pharmakologischen Eigenschaften, der Toxizität, der Qualität und der Stabilität der Substanzen. Parallel sind sie an der Entwicklung geeigneter Arzneiformen beteiligt. Neu entwickelte Medikamente werden dann in den sogenannten klinischen Prüfungen erstmals am Menschen angewendet. Pharmazeutische Forschung wird in der Industrie, an Forschungsinstituten und Universitäten betrieben. Überall dort arbeiten Apothekerinnen und Apotheker.
PRÜFINSTITUTIONEN
In diesen Einrichtungen werden Arzneimittel hauptsächlich im Auftrag von Apothekerschaft, Ärzteschaft, pharmazeutischen Unternehmen oder Behörden analysiert. Dort beschäftigte Apothekerinnen und Apotheker erstellen auch Gutachten und Analysenzertifikate für Wirk- und Hilfsstoffe.
VERWALTUNG
Staatliche Einrichtungen brauchen das Können und Wissen von Apothekerinnen und Apothekern, etwa in Ministerien und Behörden. Deshalb kommen auch sie als Arbeitgeber infrage. Außer pharmazeutischem Fachwissen sind hier gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Gesundheitsverwaltung und des Pharmarechtes gefragt. Doch die Tätigkeit in der Verwaltung ist kein reiner Bürojob. Apothekerinnen und Apotheker kontrollieren vor Ort in Apotheken und der Pharmaindustrie, ob die apotheken- und pharmarechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
UNIVERSITÄT
Apothekerinnen und Apotheker sind an der Hochschule als Lehrkräfte oder Teil des wissenschaftlichen Personals engagiert. Schließlich ist die Ausbildung des Apothekernachwuchses eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Sie halten Vorlesungen, Seminare und Praktika für Studierende der Pharmazie, aber auch anderer naturwissenschaftlicher Fächer. Außerdem erfüllen sie Aufgaben bei der Fort- und Weiterbildung von Berufskollegen. Zusätzlich findet an den Universitäten pharmazeutische Forschung statt – auch in Kooperation mit Arzneimittelherstellern.
BUNDESWEHR
Auch Angehörige der Bundeswehr werden krank oder sind verletzt. Apothekerinnen und Apotheker der Bundeswehr übernehmen ihre Versorgung mit Sanitätsmaterial, wie Arzneimitteln, Verbandstoffen und Sanitätsgeräten. Hinzu kommen organisatorische, logistische und allgemeine Führungsaufgaben. Darüber hinaus erstellen Apothekerinnen und Apotheker Trinkwasser- und Lebensmittelanalysen und überwachen die Lebensmittelhygiene in Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen. Ein großer Vorteil ist, dass die Bundeswehr auch die Kosten für das Pharmaziestudium übernimmt.
LEHREINRICHTUNGEN
Apothekerinnen und Apotheker können auch Lehrende sein. So sind sie am Unterricht an den Berufsfachschulen für pharmazeutisch-technische Assistent/-innen und Berufsschulen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte beteiligt. Hier ist – neben dem erforderlichen Fachwissen – vor allem die Fähigkeit gefragt, den Schülerinnen und Schüler die nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln zu können.
APOTHE- KER/-IN WERDEN
Um Apothekerin oder Apotheker zu werden, muss man Pharmazie studieren. Die Studienplätze für Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Die Universitäten nutzen auch die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Derzeit bieten 22 Universitäten in Deutschland den Studiengang Pharmazie an.
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität, welches sich in ein Grund- und ein Hauptstudium von jeweils vier Semestern aufteilt. Im Grundstudium werden grundlegende Kenntnisse in Chemie, Biologie und Arzneiformenlehre vermittelt. Im ersten Studiumsabschnitt muss eine Famulatur – eine Art Betriebspraktikum – von acht Wochen abgeleistet werden. Das Hauptstudium befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten
Nach der Zeit an der Uni schließt sich als dritter Ausbildungsabschnitt ein praktisches Jahr von zwölf Monaten an, in der die Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet werden sollen. Mindestens die Hälfte der praktischen Ausbildung müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. In der verbleibenden Zeit haben die zukünftigen Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit in einem anderen Tätigkeitsbereich zu arbeiten. Alle drei Ausbildungsabschnitte schließen mit Teilen der Pharmazeutischen Prüfung, den sogenannten Staatsexamen, ab.
Nach dem erfolgreich bestandenen 3. Staatsexamen im Anschluss an die praktische Ausbildung kann die Zulassung als Apothekerin oder Apotheker – die Approbation – beantragt werden.
ZU DEN WEITEREN BERUFEN:
PTA
PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENT/-INNEN
PKA
PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE